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NDA (Non-Disclosure Agreement), auf Deutsch Geheimhaltungsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung, ist ein rechtlich bindender Vertrag, der den Empfänger vertraulicher Informationen zur Geheimhaltung verpflichtet.

Im M&A-Kontext wird ein NDA typischerweise vor dem Zugang zum virtuellen Datenraum unterzeichnet — noch vor Beginn der eigentlichen Due Diligence. Geregelt werden üblicherweise: welche Informationen als vertraulich gelten, wie lange die Geheimhaltungspflicht besteht (meist zwei bis fünf Jahre), welche Vertragsstrafen bei Verstößen drohen, sowie ob die Vereinbarung einseitig oder gegenseitig gilt.

Viele virtuelle Datenräume koppeln den Zugang automatisch an die digitale Unterzeichnung eines NDA (Click-through-NDA): Erst nach Bestätigung erhält der Nutzer Zugriff auf die Dokumente.

Ein NDA schützt nur die Vertraulichkeit von Informationen; es ersetzt weder eine spätere Vertraulichkeitsklausel im Kaufvertrag noch technische Zugriffskontrollen im Datenraum selbst.

Auf einen Blick: Zweck — Geheimhaltungspflicht · Zeitpunkt — vor Datenraum-Zugang · Typische Laufzeit — 2–5 Jahre