Vendor Due Diligence (VDD) ist eine Prüfung, die der Verkäufer eines Unternehmens vor Beginn des Verkaufsprozesses in Auftrag gibt, um die eigene Zielgesellschaft aus Sicht eines potenziellen Käufers zu analysieren.
Im Unterschied zur klassischen, käuferseitigen Due Diligence liegt die Initiative hier beim Verkäufer: Externe Prüfer – Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater – decken bereits vor der Ansprache von Kaufinteressenten sämtliche Finanz-, Rechts- und Steuerrisiken auf. Ziel ist es, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, den Verkaufsprozess zu beschleunigen und die Verhandlungsposition zu stärken.
Die Ergebnisse werden meist in einem Vendor Due Diligence Report (VDD-Report) zusammengefasst und im virtuellen Datenraum allen zugelassenen Bietern bereitgestellt – das erspart jedem einzelnen Interessenten eine vollständig eigene Prüfung.
Nicht zu verwechseln mit der käuferseitigen Due Diligence (Käufer prüft Zielunternehmen) oder der Confirmatory Due Diligence (abschließende Bestätigungsprüfung kurz vor Signing).
Auf einen Blick: Wer beauftragt – Verkäufer · Zeitpunkt – vor Prozessbeginn · Ergebnis – VDD-Report im Datenraum


